RECHTLICHES

Partnerregeln

Regeln für Partner und Affiliate-Teilnehmer.

1. Teilnahme und richtige Angaben

Partner müssen bei Bewerbung und Nutzung richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Mehrfachkonten zur Umgehung von Regeln, Sperren oder Provisionsgrenzen sind nicht gestattet. Die Teilnahme beginnt erst nach Freigabe durch den Betreiber.

2. Eigenverantwortliche Tätigkeit

Partner handeln eigenverantwortlich und entscheiden selbst, ob, wo und wie sie freigegebene Angebote empfehlen. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeitsverhältnis, Handelsvertreterverhältnis oder Exklusivitätsanspruch. Steuerliche, gewerbliche und sonstige Pflichten aus den eigenen Provisionseinnahmen liegen beim Partner.

3. Transparente Kennzeichnung von Werbung

Affiliate-Links und sonstige kommerzielle Empfehlungen sind entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und plattformbezogenen Vorgaben klar zu kennzeichnen. Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit seiner Veröffentlichungen, Aussagen und Zielgruppenansprache verantwortlich.

4. Zulässige Werbemethoden

Zulässig sind insbesondere eigene Websites, redaktionelle Inhalte, Social-Media-Kanäle, Newsletter an rechtmäßig erreichbare Empfänger, Communities, persönliche Empfehlungen, eigene Kundenbeziehungen und sonstige legale Werbekanäle. Bedingungen der jeweils eingesetzten Plattformen sind einzuhalten.

5. Eigenkäufe ausdrücklich zulässig

Ein Partner darf über seinen eigenen Partnerlink selbst einen provisionsfähigen Kauf tätigen. Ein solcher Eigenkauf wird grundsätzlich wie jeder andere Verkauf behandelt, sofern der Kauf real ist, tatsächlich bezahlt wurde und nicht manipulativ oder nur zum Schein erfolgt. Es spielt keine Rolle, ob der Partner das Produkt selbst nutzt, für sein eigenes Unternehmen einsetzt oder tatsächlich für Dritte erwirbt bzw. vermittelt.

Wird ein Eigenkauf später wirksam storniert, erstattet oder per Chargeback zurückgebucht, gelten dieselben Provisionskorrekturen wie bei allen anderen Käufen.

6. Unzulässige Methoden

  • Cookie-Stuffing, erzwungene Klicks oder versteckte Weiterleitungen,
  • Fake-Leads, Fake-Bestellungen, automatisierte Scheinklicks oder künstlich erzeugte Transaktionen ohne realen wirtschaftlichen Hintergrund,
  • Absprachen, deren alleiniger Zweck eine missbräuchliche Provisionsgenerierung ohne echten Kauf ist,
  • Spam, unerlaubte Massenkommunikation oder irreführende Werbung,
  • bewusst falsche Aussagen über Produkte, Preise, Garantien, Merchants oder Betreiber,
  • Manipulation von Trackingparametern, Click-Tokens, Bestellreferenzen oder Provisionsstatus,
  • Brand-Bidding auf Marken, Unternehmens- oder Produktnamen des Betreibers oder eines Merchants ohne ausdrückliche Freigabe.

7. Werbemittel, Inhalte und Marken

Vom Partnerprogramm bereitgestellte Werbemittel dürfen im vorgesehenen Umfang für die Bewerbung aktiver Angebote genutzt werden. Änderungen dürfen Aussagen nicht verfälschen, Rechte Dritter nicht verletzen und erforderliche Hinweise nicht entfernen. Pausierte oder zurückgezogene Werbemittel dürfen nicht neu verbreitet werden.

8. Tracking und Attribution

Die Zuordnung erfolgt über die vom Partnerprogramm bereitgestellten Partnerlinks, Partnerreferenzen, Click-ID/Click-Token und die produktspezifische Attributionsdauer. Der Partner darf keine technischen Maßnahmen einsetzen, die eine natürliche Nutzerentscheidung ersetzen oder eine fremde Vermittlung überschreiben.

9. Voraussetzungen des Provisionsanspruchs

Ein Provisionsanspruch setzt eine tatsächlich bezahlte, technisch nachvollziehbar dem Partner zugeordnete und nach der jeweiligen Produktregel provisionsfähige Transaktion voraus. Provisionsart, Höhe und Dauer werden beim jeweiligen Angebot angezeigt. Sonderkonditionen können für einzelne Partner abweichend vereinbart sein.

10. Provisionsmodelle

Das Programm kann insbesondere folgende Modelle verwenden: Nur Erstkauf, zeitlich begrenzte Folgeprovision oder unbegrenzte Folgeprovision. Bei Folgeprovisionen muss die ursprüngliche Partnerzuordnung technisch und sachlich bestehen bleiben.

11. Prüfung und Freigabe

Provisionen können zunächst als ausstehend bzw. in Prüfung geführt werden. Die Freigabe kann von einer produktbezogenen Prüffrist, Rückabwicklungsfrist, Zahlungssicherheit oder einer manuellen Prüfung abhängen. Ein noch nicht freigegebener Betrag ist noch nicht auszahlbar.

12. Storno, Refund und Chargeback

Wird der zugrunde liegende Kauf storniert, ganz oder teilweise erstattet, per Chargeback zurückgebucht oder anderweitig wirksam rückabgewickelt, kann die zugehörige Provision entsprechend reduziert oder storniert werden. Wurde eine Provision bereits ausgezahlt, kann eine Gegenbuchung mit späteren Provisionsansprüchen erfolgen oder eine Rückforderung entstehen.

13. Auszahlung

Auszahlungen erfolgen ab der im Portal ausgewiesenen Mindestgrenze über die vom Betreiber angebotenen Auszahlungsmethoden. Der Partner muss korrekte und aktuelle Auszahlungsdaten hinterlegen. Eine Provision gilt erst als ausgezahlt, wenn die Auszahlung tatsächlich veranlasst und im System entsprechend verbucht wurde.

14. Mindestbetrag und Restbeträge

Wird der Mindestbetrag noch nicht erreicht, verbleibt der freigegebene Betrag auf dem Partnerkonto und wird mit späteren freigegebenen Provisionen zusammengerechnet. Bei endgültiger Beendigung eines Partnerkontos kann ein berechtigter positiver Restbetrag nach Abschluss aller offenen Prüfungen auch unterhalb der regulären Mindestgrenze ausgezahlt werden.

15. Änderungen an Produkten und Konditionen

Merchants können Produkte, Werbemittel und Konditionen im vorgesehenen Umfang ändern. Relevante Änderungen an aktiven Provisionskonditionen bedürfen erneut der Betreiberfreigabe. Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionen werden nicht allein durch eine spätere Konditionsänderung rückwirkend entzogen.

16. Pausen und Deaktivierungen

Produkte, Kampagnen, Werbemittel oder komplette Merchant-Programme können vorübergehend pausiert oder dauerhaft beendet werden. Während einer Pause können neue provisionsfähige Vermittlungen unterbunden werden. Bereits entstandene Vorgänge bleiben in der Abrechnungshistorie erhalten.

17. Zugangsdaten und Vertraulichkeit

Portalzugänge und nicht öffentliche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Verdächtige Zugriffe oder der Verlust von Zugangsdaten sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

18. Missbrauchsprüfung und Sperrung

Bei konkreten Anhaltspunkten für Manipulation, Fake-Transaktionen, Sicherheitsverstöße oder sonstigen erheblichen Regelverstößen kann der Betreiber einzelne Provisionen prüfen, Werbemittel deaktivieren und das Partnerkonto vorübergehend sperren. Eine dauerhafte Sperrung ist bei erheblichen oder wiederholten Verstößen möglich.

19. Folgen der Beendigung

Nach Beendigung dürfen Partnerlinks und Werbemittel nicht mehr für neue Vermittlungen eingesetzt werden. Bereits entstandene berechtigte Provisionsansprüche werden nach Abschluss offener Rückabwicklungs- und Prüfprozesse weiter abgerechnet. Historische Daten können für Abrechnung, Nachweis und gesetzliche Aufbewahrungspflichten gespeichert bleiben.

20. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die AGB und die Datenschutzerklärung des Partnerprogramms.