RECHTLICHES

Händlerregeln

Regeln für Händler und Merchants.

1. Teilnahme als Merchant

Merchants müssen ein reales Unternehmen bzw. eine rechtmäßig handelnde Organisation vertreten und richtige, vollständige sowie aktuelle Kontakt- und Unternehmensangaben hinterlegen. Der Betreiber kann Registrierungen prüfen und vor Aktivierung freigeben.

2. Verantwortung für Produkte und Endkunden

Der Merchant ist für seine Produkte, Leistungen, Preise, Produktbeschreibungen, Liefer- und Leistungsbedingungen, Kundenkommunikation sowie die Einhaltung verbraucher-, steuer-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich. Das Partnerprogramm wird durch die Teilnahme nicht zum Verkäufer des Merchant-Angebots.

3. Produktanlage und Betreiberfreigabe

Der Merchant kann Produkte im eigenen Portal anlegen. Neue Produkte bleiben bis zur Betreiberfreigabe inaktiv. Der Betreiber darf Produkte zurückstellen oder ablehnen, wenn Angaben unvollständig sind, rechtliche bzw. reputative Risiken bestehen oder technische Voraussetzungen fehlen.

4. Provisionskonditionen

Der Merchant legt je Produkt Provisionsart, Provisionshöhe und Provisionsdauer fest. Möglich sind insbesondere Erstkaufprovisionen, zeitlich begrenzte Folgeprovisionen und unbegrenzte Folgeprovisionen. Werden bei einem aktiven Produkt Provisionsart, Höhe oder Dauer geändert, wird das Produkt erneut zur Freigabe gestellt. Reine Text- oder Ziel-URL-Änderungen können davon getrennt behandelt werden.

5. Eigenkäufe von Partnern

Reale, tatsächlich bezahlte Eigenkäufe eines Partners über dessen eigenen Partnerlink sind provisionsfähig und vom Merchant wie andere reguläre Verkäufe zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Partner das Produkt selbst nutzt oder tatsächlich für Dritte erwirbt. Nicht provisionsfähig sind lediglich Scheinkäufe, manipulierte Transaktionen oder Vorgänge ohne echten wirtschaftlichen Hintergrund. Rückerstattungen und Chargebacks werden regulär berücksichtigt.

6. Universal-Tracking

Der Merchant bindet den bereitgestellten Universal-Tracker einmalig auf der registrierten Merchant-Domain ein. Pro Merchant-Domain darf nur der zu diesem Händlerkonto gehörende Tracker verwendet werden. Der Merchant ist für eine rechtmäßige Einbindung und – soweit erforderlich – eine vorgelagerte Einwilligungssteuerung verantwortlich.

7. Verkaufserfassung und Conversion-Connector

Der Merchant bindet die bereitgestellte serverseitige Conversion-Schnittstelle an sein bestehendes Shop-, Checkout- oder Bestellsystem an. Eine zweite Installation des Partnerprogramms ist nicht erforderlich. Der Connector darf ausschließlich reale, tatsächlich bestätigte Ereignisse melden.

8. Vollständige Ereignismeldungen

Sales, Renewals, Refunds, Stornos und Chargebacks sind korrekt, zeitnah und mit stabilen Bestell- bzw. Ereignisreferenzen zu melden. Doppelte Meldungen, künstliche Verkäufe, das Unterdrücken provisionsrelevanter Rückabwicklungen oder sonstige Manipulationen sind unzulässig.

9. API-Zugangsdaten

Merchant-ID, API-Key und API-Secret sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich serverseitig zu verwenden. Secrets dürfen nicht in öffentlich ausgeliefertem Browsercode, öffentlichen Repositories oder frei zugänglichen Downloadbereichen veröffentlicht werden. Bei Verdacht auf Kompromittierung sind Zugangsdaten unverzüglich zu erneuern.

10. Prepaid-Finanzierung

Externe Merchants werden grundsätzlich im Prepaid-Modell geführt, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht. Der Merchant lädt sein Konto im Partnerprogramm mit Guthaben auf. Dieses Guthaben dient der Abwicklung von Partnerprovisionen und gegebenenfalls vereinbarten Betreiber- bzw. Plattformgebühren.

11. Reservierungen

Für entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen und offene Gebühren können Beträge reserviert werden. Der verfügbare Betrag ergibt sich aus Kontostand abzüglich der Reservierungen. Reservierte Beträge stehen bis zur Freigabe, Stornierung oder endgültigen Belastung nicht für eine Rückzahlung oder neue Finanzierung zur Verfügung.

12. Endgültige Belastung

Eine Partnerprovision wird im Prepaid-Modell grundsätzlich erst bei der entsprechenden Auszahlungsverbuchung endgültig vom Merchant-Kontostand belastet. Gleichzeitig wird die zuvor hierfür gebildete Reservierung aufgelöst. Korrekturen, Refunds und Chargebacks werden über nachvollziehbare Gegen- bzw. Korrekturbuchungen abgebildet.

13. Unverbrauchtes Guthaben

Nicht verbrauchtes und nicht reserviertes Merchant-Guthaben verfällt nicht. Der Merchant kann die Rückzahlung des aktuell verfügbaren, nicht gebundenen Guthabens verlangen. Bereits entstandene oder absehbar noch abzurechnende Provisionen, Betreibergebühren, Rückabwicklungen, Chargebacks oder sonstige berechtigte Forderungen werden vor einer Rückzahlung berücksichtigt.

14. Rückzahlung während eines aktiven Programms

Eine vollständige oder teilweise Rückzahlung nicht gebundenen Guthabens ist auch während eines aktiven Merchant-Programms möglich. Sinkt dadurch die verfügbare Finanzierung auf oder unter die konfigurierte Finanzierungsschwelle, kann das Programm automatisiert pausiert werden. Der Merchant trägt die Verantwortung dafür, ausreichende Mittel für den gewünschten laufenden Partnervertrieb bereitzuhalten.

15. Rückzahlung bei Beendigung

Bei ordentlicher Beendigung des Merchant-Programms wird zunächst eine Schlussabrechnung durchgeführt. Offene Provisionen, Reservierungen, Gebühren sowie noch erwartbare Rückabwicklungen werden abgeschlossen oder angemessen berücksichtigt. Anschließend wird verbleibendes verfügbares Guthaben auf Antrag bzw. im Rahmen der Schlussabrechnung grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückgezahlt; ist dies technisch oder sachlich nicht möglich, kann ein verifizierter alternativer Zahlungsweg verwendet werden.

16. Guthaben wird nicht verzinst

Merchant-Guthaben wird nicht verzinst. Maßgeblich für den Kontostand sind ausschließlich die im Ledger dokumentierten Einzahlungen, Gutschriften, Reservierungen, Belastungen und Korrekturen.

17. Keine direkte Partnerzahlung durch den Merchant

Der Merchant zahlt Partnerprovisionen nicht unmittelbar an einzelne Partner. Er finanziert sein Konto beim Partnerprogramm. Der Betreiber verwaltet die Provisionsstände und führt Partnerauszahlungen nach den im Programm geltenden Regeln durch.

18. Finanzierungsschutz und Pause

Reicht das verfügbare Guthaben nicht aus, kann das Merchant-Programm automatisch pausiert werden. Neue provisionsfähige Affiliate-Klicks dürfen dann bis zur ausreichenden Aufladung angehalten werden. Historische Transaktionen, offene Abrechnungspflichten und bereits entstandene Ansprüche bleiben erhalten.

19. Betreiber- und Plattformgebühren

Soweit Betreiber- oder Plattformgebühren vereinbart sind, werden diese getrennt von Partnerprovisionen geführt und im Merchant-Ledger ausgewiesen. Maßgeblich sind die im Merchantkonto bzw. in einer individuellen Vereinbarung hinterlegten Konditionen.

20. Werbemittel und Kampagnen

Der Merchant stellt nur Inhalte bereit, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Werbemittel müssen wahr, aktuell und rechtmäßig sein. Bei Rücknahme oder wesentlicher Änderung eines Angebots sind betroffene Werbemittel und Kampagnen rechtzeitig zu pausieren oder zu aktualisieren.

21. Datenschutz und eigene Website

Der Merchant bleibt für die Datenverarbeitung auf seinen eigenen Websites, Shops und Checkout-Systemen verantwortlich. Er muss die Affiliate- und Conversion-Anbindung in seine Datenschutzinformationen aufnehmen und erforderliche Einwilligungen bzw. Rechtsgrundlagen sicherstellen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der zentralen Plattform.

22. Missbrauch, Sicherheitsrisiken und Sperrung

Bei manipulierten Meldungen, offenen Finanzierungspflichten, Sicherheitsrisiken oder erheblichen Regelverstößen kann der Betreiber die Integration, einzelne Produkte oder das Merchantkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Offene Abrechnungen können bis zur Klärung zurückgehalten werden.

23. Folgen der Beendigung

Nach Beendigung werden neue Partnervermittlungen für das Merchant-Programm deaktiviert. Historische Transaktionen und Abrechnungsdaten können für die Schlussabrechnung, Nachweiszwecke und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erhalten bleiben. Berechtigte offene Ansprüche von Partnern und Betreiber werden vor der abschließenden Guthabenrückzahlung berücksichtigt.

24. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die AGB des Partnerprogramms.