RECHTLICHES

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affilentra.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Partnerprogramm-Plattform durch Partner und Merchants sowie für die hierüber abgewickelten organisatorischen, technischen und abrechnungsbezogenen Leistungen. Ergänzend gelten für Partner die Partnerregeln und für Merchants die Merchantregeln.

2. Anbieter

3. Rolle der Plattform

betreibt die technische Partnerprogramm-Plattform. Sie verbindet Merchants, die eigene Produkte oder Leistungen anbieten, mit Partnern, die diese Angebote empfehlen. Die Plattform erfasst Affiliate-Klicks und gemeldete Verkaufsvorgänge, berechnet Provisionen nach den hinterlegten Regeln und verwaltet deren Abrechnungsstatus.

Der Vertrag über das vom Endkunden erworbene Produkt oder die Leistung kommt grundsätzlich mit dem jeweiligen Merchant zustande, sofern nicht selbst als Merchant des betreffenden Angebots ausgewiesen ist.

4. Registrierung, Freigabe und Konten

Die Nutzung geschützter Portalbereiche setzt ein freigegebenes Konto voraus. Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Freigabe einer Bewerbung oder Registrierung liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beim Betreiber; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

5. Produkte und Provisionskonditionen

Merchants stellen Produktinformationen, Zielseiten, Provisionsart, Provisionshöhe und Provisionsdauer bereit. Neue Produkte sowie relevante Änderungen an Provisionskonditionen können erst nach Betreiberfreigabe aktiv beworben werden. Partner sehen die für sie geltenden Konditionen im Portal.

6. Werbemittel und Kampagnen

Partner dürfen nur aktive und freigegebene Angebote sowie rechtmäßig bereitgestellte Werbemittel nutzen. Merchants sind für die Rechte und Richtigkeit ihrer Inhalte verantwortlich. Pausierte oder zurückgezogene Werbemittel dürfen nicht für neue Vermittlungen eingesetzt werden.

7. Tracking und Attribution

Für die Attribution werden Partnerlinks, Partnerreferenzen, Click-Tokens und die jeweils hinterlegte Attributionsdauer verwendet. Manipulationen des Trackings sind unzulässig. Eine provisionsfähige Zuordnung setzt voraus, dass die technische Attribution den jeweiligen Verkauf nach den hinterlegten Regeln einem Partner zuordnet.

8. Eigenkäufe von Partnern

Reale, tatsächlich bezahlte Eigenkäufe eines Partners über dessen eigenen Partnerlink sind grundsätzlich provisionsfähig und werden wie andere reguläre Verkäufe behandelt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Partner das Produkt selbst nutzt oder für Dritte erwirbt. Scheinkäufe, Fake-Bestellungen und sonstige künstlich erzeugte Transaktionen ohne echten wirtschaftlichen Hintergrund bleiben unzulässig.

9. Conversion-Meldungen

Provisionen setzen eine technisch nachvollziehbare und akzeptierte Conversion voraus. Merchants sind verpflichtet, Sales, Renewals, Stornos, Erstattungen und Chargebacks korrekt und ohne sachwidrige Verzögerung über die bereitgestellten Schnittstellen zu melden. Doppelte oder widersprüchliche Meldungen können erkannt, zurückgewiesen oder korrigiert werden.

10. Entstehung und Höhe der Provision

Art, Höhe und Dauer der Partnerprovision ergeben sich aus dem jeweiligen Produkt und gegebenenfalls einer individuellen Sonderregel. Ein Provisionsanspruch setzt eine provisionsfähige, tatsächlich bezahlte und korrekt zugeordnete Transaktion voraus.

11. Prüfung und Freigabe von Provisionen

Provisionen können zunächst als ausstehend bzw. in Prüfung geführt werden und erst nach Ablauf einer Prüf-, Widerrufs- oder Rückabwicklungsfrist freigegeben werden. Noch nicht freigegebene Provisionen sind nicht auszahlbar.

12. Rückabwicklungen

Bei Storno, Erstattung, Chargeback, Missbrauch oder fehlerhafter Zuordnung kann eine Provision reduziert, storniert, rückgängig gemacht oder durch eine Gegenbuchung korrigiert werden. Dies gilt auch für Eigenkäufe eines Partners.

13. Merchant-Finanzierungsmodelle

Merchants werden nach dem im Merchantkonto hinterlegten Finanzierungsmodell geführt. Externe Merchants verwenden grundsätzlich Prepaid, sofern keine andere individuelle Vereinbarung besteht. Interne Betreiberkonten können abweichend geführt werden.

14. Merchant-Guthaben und Zweck

Beim Prepaid-Modell lädt der Merchant ein Guthaben auf, aus dem Partnerprovisionen und gegebenenfalls vereinbarte Betreiber- bzw. Plattformgebühren finanziert werden. Der Kontostand und alle Buchungen werden im Merchant-Ledger dokumentiert.

15. Reservierungen

Für entstandene, aber noch nicht endgültig verbuchte Provisionen und Gebühren können Beträge reserviert werden. Der verfügbare Finanzierungsbetrag entspricht dem Kontostand abzüglich der Reservierungen. Reservierte Beträge können bis zur abschließenden Entscheidung nicht zurückgezahlt oder anderweitig verwendet werden.

16. Belastung des Merchant-Guthabens

Eine Partnerprovision wird beim Prepaid-Modell grundsätzlich bei der entsprechenden Auszahlungsverbuchung endgültig vom Merchant-Kontostand belastet; die zugehörige Reservierung wird dabei aufgelöst. Korrekturen werden im Ledger nachvollziehbar verbucht.

17. Unverbrauchtes Merchant-Guthaben

Nicht verbrauchtes und nicht reserviertes Merchant-Guthaben verfällt nicht. Der Merchant kann die Rückzahlung des verfügbaren, nicht gebundenen Guthabens verlangen. Offene Provisionen, Gebühren, Rückabwicklungen, Chargebacks und sonstige bereits entstandene berechtigte Forderungen werden vor einer Rückzahlung berücksichtigt.

18. Rückzahlung des Merchant-Guthabens

Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg, soweit dies technisch und sachlich möglich ist. Andernfalls kann nach geeigneter Verifizierung ein alternativer Zahlungsweg verwendet werden. Eine Rückzahlung während des laufenden Programms kann zu einer automatischen Finanzierungspause führen, wenn das verbleibende verfügbare Guthaben nicht mehr ausreicht.

19. Schlussabrechnung bei Merchant-Beendigung

Bei Beendigung eines Merchant-Programms werden offene Provisionen, Reservierungen, Betreibergebühren und noch zu erwartende Rückabwicklungen zunächst abgeschlossen oder angemessen berücksichtigt. Nach der Schlussabrechnung wird verbleibendes nicht gebundenes Guthaben zurückgezahlt. Das Guthaben wird nicht verzinst.

20. Finanzierungsschutz

Ist die verfügbare Finanzierung erschöpft, kann das Affiliate-Programm des Merchants automatisch pausiert werden, bis wieder ausreichende Deckung besteht. Historische Vorgänge und bereits entstandene Abrechnungsverpflichtungen bleiben davon unberührt.

21. Auszahlung an Partner

Freigegebene Provisionen werden ab der im Partnerprogramm ausgewiesenen Mindestgrenze ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch den Betreiber über die angebotenen Auszahlungsmethoden. Merchants zahlen Partner grundsätzlich nicht direkt aus. Partner sind für richtige Auszahlungsdaten und ihre eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich.

22. Restbeträge bei Partner-Beendigung

Wird ein Partnerkonto endgültig beendet, können berechtigte freigegebene Restbeträge nach Abschluss offener Prüfungen auch dann ausgezahlt werden, wenn die reguläre Mindestgrenze noch nicht erreicht ist.

23. Betreiber- und Plattformgebühren

Soweit für einen Merchant Betreiber- oder Plattformgebühren vereinbart sind, werden diese getrennt von Partnerprovisionen ausgewiesen und im Merchant-Ledger verbucht. Maßgeblich sind die im Merchantkonto bzw. in einer individuellen Vereinbarung hinterlegten Konditionen.

24. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

Der Betreiber bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb. Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt oder Ausfälle externer Dienste können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Funktionen und Benutzeroberflächen dürfen weiterentwickelt werden, sofern wesentliche zugesagte Leistungen nicht ohne rechtlichen Grund entzogen werden.

25. Drittanbieter

Für einzelne Funktionen können Dienste Dritter eingesetzt werden, insbesondere Hosting-, E-Mail- und Zahlungsdienstleister. Deren Verfügbarkeit, Preise, technische Änderungen und Nutzungsbedingungen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Betreibers.

26. Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere Manipulationen von Klicks oder Conversions, automatisierte Fake-Aktivitäten, Scheinkäufe ohne realen wirtschaftlichen Hintergrund, missbräuchliche Mehrfachkonten, rechtswidrige Inhalte, unbefugte Zugriffe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und jede Nutzung, die den sicheren Betrieb oder berechtigte Interessen anderer Teilnehmer beeinträchtigt.

27. Prüfung, Sperrung und Beendigung

Konten können bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen, Sicherheitsrisiken, falschen Angaben oder offenen Finanzierungspflichten vorübergehend gesperrt oder beendet werden. Bereits entstandene berechtigte Abrechnungsansprüche bleiben grundsätzlich unberührt; offene Vorgänge dürfen zur abschließenden Prüfung zurückgehalten werden.

28. Daten nach Beendigung

Nach Beendigung können historische Transaktions-, Provisions-, Zahlungs- und Protokolldaten erhalten bleiben, soweit dies für Abrechnung, Nachweis, Rechtsverteidigung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

29. Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

30. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

31. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen für bestehende Teilnahmeverhältnisse werden nur wirksam, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder eine erforderliche Zustimmung wirksam erteilt wird.

32. Verbraucherstreitbeilegung

Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

33. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.