1. Teilnahme als Merchant
Merchants müssen ein reales Unternehmen bzw. eine rechtmäßig handelnde Organisation vertreten und richtige, vollständige sowie aktuelle Kontakt- und Unternehmensangaben hinterlegen. Registrierungen können vor Aktivierung geprüft werden.
2. Verantwortung für Produkte und Endkunden
Der Merchant ist für seine Produkte, Leistungen, Preise, Produktbeschreibungen, Liefer- und Leistungsbedingungen, Kundenkommunikation sowie die Einhaltung verbraucher-, steuer-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich. Affilentra wird durch die Teilnahme nicht zum Verkäufer des Merchant-Angebots.
3. Produktanlage und Freigabe
Neue Produkte können bis zur Betreiberfreigabe inaktiv bleiben. Produkte können zurückgestellt oder abgelehnt werden, wenn Angaben unvollständig sind, rechtliche oder reputative Risiken bestehen oder technische Voraussetzungen fehlen.
4. Provisionskonditionen
Der Merchant legt je Produkt bzw. Produktgruppe die vorgesehenen Provisionsregeln fest. Möglich sind insbesondere prozentuale oder feste Provisionen, Erstkaufprovisionen, zeitlich begrenzte Folgeprovisionen sowie – soweit vorgesehen – unbegrenzte Folgeprovisionen. Wesentliche Änderungen aktiver Provisionskonditionen können eine erneute Freigabe auslösen.
5. Eigenkäufe von Partnern
Reale, tatsächlich bezahlte Eigenkäufe eines Partners über dessen eigenen Partnerlink können provisionsfähig sein, sofern die beim Angebot ausgewiesenen Regeln dies zulassen. Scheinkäufe, manipulierte Transaktionen oder Vorgänge ohne echten wirtschaftlichen Hintergrund sind nicht provisionsfähig. Rückerstattungen und Chargebacks werden regulär berücksichtigt.
6. Universal-Tracking
Der Merchant bindet den bereitgestellten Tracker ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Domains ein. Er ist für eine rechtmäßige Einbindung und – soweit erforderlich – eine vorgelagerte Einwilligungssteuerung verantwortlich.
7. Verkaufserfassung und Conversion-Connector
Die serverseitige Conversion-Schnittstelle wird an das bestehende Shop-, Checkout- oder Bestellsystem angebunden. Eine zweite Affilentra-Installation ist nicht erforderlich. Gemeldet werden dürfen ausschließlich reale, tatsächlich bestätigte Ereignisse.
8. Vollständige Ereignismeldungen
Sales, Renewals, Refunds, Stornos und Chargebacks sind korrekt, zeitnah und mit stabilen Referenzen zu melden. Doppelte Meldungen, künstliche Verkäufe oder das Unterdrücken provisionsrelevanter Rückabwicklungen sind unzulässig.
9. API-Zugangsdaten
Merchant-ID, API-Key und API-Secret sind vertraulich und ausschließlich serverseitig zu verwenden. Secrets dürfen nicht in öffentlich ausgeliefertem Browsercode oder öffentlichen Repositories veröffentlicht werden.
10. Merchant-Guthaben
Soweit für ein Merchant-Programm ein Prepaid-Modell gilt, dient das eingezahlte Guthaben der Finanzierung von Partnerprovisionen und gegebenenfalls vereinbarten Betreiber- oder Plattformgebühren. Reservierte Beträge stehen bis zur endgültigen Freigabe oder Korrektur nicht frei zur Verfügung.
11. Rückzahlung und Schlussabrechnung
Nicht verbrauchtes und nicht reserviertes Guthaben verfällt grundsätzlich nicht. Vor Rückzahlung oder bei Beendigung des Programms können offene Provisionen, Reservierungen, Gebühren und erwartbare Rückabwicklungen berücksichtigt werden.
12. Finanzierungsschutz
Reicht das verfügbare Guthaben nicht aus, kann ein Merchant-Programm automatisiert pausiert werden. Historische Transaktionen und bereits entstandene Abrechnungspflichten bleiben erhalten.
13. Werbemittel und Kampagnen
Der Merchant darf nur Inhalte bereitstellen, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Werbemittel müssen wahr, aktuell und rechtmäßig sein. Irreführende Leistungs-, Preis- oder Verfügbarkeitsaussagen sind unzulässig.
14. Datenschutz und eigene Website
Der Merchant bleibt für die Datenverarbeitung auf seinen eigenen Websites, Shops und Checkout-Systemen verantwortlich und muss Tracking- und Conversion-Anbindung in seine Datenschutzinformationen und gegebenenfalls Einwilligungsprozesse integrieren.
15. Prüf- und Mitwirkungspflichten
Der Merchant wirkt bei berechtigten Prüfungen von Transaktionen, Rückabwicklungen, Missbrauchsverdacht oder Abrechnungsdifferenzen mit und stellt die zur Klärung erforderlichen, rechtmäßig verfügbaren Informationen bereit.
16. Beendigung
Bei Beendigung werden neue provisionsfähige Vermittlungen für das betroffene Merchant-Programm gestoppt. Bereits entstandene Vorgänge werden nach den geltenden Abrechnungs- und Rückabwicklungsregeln abgeschlossen.
17. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die AGB & Softwarebedingungen und die Datenschutzerklärung.